Die Bürgergemeinde Risch

Aufgaben

Die Bürgergemeinde Risch ist eine der elf Bürgergemeinden des Kantons Zug. Zur Bürgergemeinde gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde heimatberechtigten Personen. Sie hat folgende Aufgaben:

• Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
• Sozial- und Vormundschaftswesen für die an ihrem Heimatort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung des Bürgergutes
• Förderung der Heimatverbundenheit

Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hiefür nicht ausreicht. Die Bürgergemeinde Risch muss nicht auf ihre Steuerhoheit zurückgreifen und erhebt seit Jahren keine Steuern.
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechtes steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.

Der Bürgerrat der Gemeinde Risch besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern. Er tagt monatlich.
Die im Teilpensum tätige Bürgerschreiberin erstellt die Protokolle der Ratssitzungen und der Bürgergemeindeversammlung, erledigt die Korrespondenz und ist für die Rechnungsführung zuständig.

 

Bürgergemeindeversammlung

Jährlich findet eine Bürgergemeindeversammlung statt, an welcher die Rechnung und das Budget genehmigt sowie von den Einbürgerungen Kenntnis genommen wird.
Alle vier Jahre treten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Oktober zur Wahlbürgergemeinde-versammlung zusammen, um die Mitglieder des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission, den Bürgerpräsidenten, den Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission und die Bürgerschreiberin zu wählen.

 

Bürgergut

• Die Bürgergemeinde Risch ist Eigentümerin des Bürgerhofes in Holzhäusern. Die Liegenschaft besteht aus einem ehemaligen Bauernhaus mit fünf Wohnungen, die allesamt vermietet sind.

• Im Jahre 2008 hat die Bürgergemeinde Risch die Wohnüberbauung Bürgermatt in Holzhäusern erstellt. Diese besteht aus insgesamt fünf Häusern mit jeweils fünf Wohnungen.

• Als Ersatz für das alte Garagen- und Ökonomiegebäude beim Bürgerhof in Holzhäusern erstellte die Bürgergemeinde im Jahre 2010 ein Einfamilienhaus sowie für den Bürgerhof einen neuen Garagenbau.

Bürgerrat Risch

28. Februar 2011 ml

 
 
 

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