Sind Sie bereits Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger und möchten das Rischer
Bürgerrecht erwerben?
Lesen Sie bei Wohnsitzerfordernisse unten weiter.
Möchten Sie als Ausländerin oder Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
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Verfahren, Dauer des Verfahrens und Kosten / Gebühren!
Wohnsitzerfordernisse
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger können das Bürgerrecht der Gemeinde Risch erwerben, wenn sie insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton Zug, davon das letzte Jahr ununterbrochen in der Gemeinde Risch gewohnt haben. Ortsabwesenheit wegen beruflicher Ausbildung unterbricht den Fristenlauf nicht.
Kinder
Die unmündigen Kinder der Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen. Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.
Formalitäten
Das Gesuchsformular kann bei der Bürgerkanzlei Risch bezogen werden. Neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular benötigt der Bürgerrat folgende Unterlagen:
Gemeindliche Gebühren
Die Gebühren betragen:
Fr. 200.-- für Familien und Einzelpersonen (§ 9 kant. BüG)
Wie wird Ihr Gesuch behandelt?
Über Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern entscheidet der Bürgerrat in eige-ner Kompetenz. Der Bürgerrat führt mit den sich bewerbenden Personen ein persönliches Gespräch.
Das Gesuch von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern mit Bürgerrechten anderer Kantone gelangt anschliessend an den Zuger Regierungsrat, welcher der Einbürgerung mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes Rechtskraft verleiht.
28. Februar 2011 ml
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