Die Bürgergemeinde
Aufgaben
Die Bürgergemeinde Risch ist eine der elf Bürgergemeinden des Kantons Zug. Zur Bürgergemeinde gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde heimatberechtigten Personen. Sie hat folgende Aufgaben:
-
Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
-
Sozialwesen für die an ihrem Heimatort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger
-
Verwaltung des Bürgergutes
-
Förderung der Heimatverbundenheit
Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hiefür nicht ausreicht. Die Bürgergemeinde Risch muss nicht auf ihre Steuerhoheit zurückgreifen und erhebt seit Jahren keine Steuern.
Stimmberechtigt sind die im Kanton Zug wohnhaften und aufgrund des Bürgerrechtes steuerpflichtigen, gemäss § 27 der Kantonsverfassung stimmfähigen Bürgerinnen und Bürger.
Bürgerrat und Bürgerschreiberin
Der Bürgerrat der Gemeinde Risch besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern. Er tagt monatlich. Die im Teilpensum tätige Bürgerschreiberin erstellt die Protokolle der Ratssitzungen und der Bürgergemeindeversammlung, erledigt die Korrespondenz und ist für die Rechnungsführung zuständig.
Bürgergemeindeversammlung
Jährlich findet eine Bürgergemeindeversammlung statt, an welcher die Rechnung und das Budget genehmigt sowie von den Einbürgerungen Kenntnis genommen wird.
Zusätzlich treten die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre im September oder Oktober zur Wahlbürgergemeindeversammlung zusammen, um die Mitglieder des Bürgerrates und der Rechnungsprüfungskommission, den Bürgerpräsidenten, den Präsidenten der Rechnungs-prüfungskommission zu wählen.
Bürgergut
-
Die Bürgergemeinde Risch ist Eigentümerin des Bürgerhofes in Holzhäusern. Die Liegenschaft besteht aus einem ehemaligen Bauernhaus mit fünf Wohnungen, die allesamt vermietet sind. Der Bürgerhof wurde im Jahre 2013 umfassend saniert.
-
Im Jahre 2008 hat die Bürgergemeinde Risch die Wohnüberbauung Bürgermatt in Holzhäusern erstellt. Diese besteht aus insgesamt fünf Häusern mit jeweils fünf Wohnungen. Gleichzeitig wurde auch das Haus im Hof erstellt, welches als Büro- und Versammlungsräumlichkeiten beinhaltet.
-
Als Ersatz für das alte Garagen- und Ökonomiegebäude beim Bürgerhof in Holzhäusern erstellte die Bürgergemeinde im Jahre 2010 ein Einfamilienhaus sowie für den Bürgerhof einen neuen Garagenbau.
Gemeindeordnung
Eine Gemeindeordnung wurde von der Bürgergemeindeversammlung am 28. Mai 2018 beschlossen und von der Direktion des Innern am 26. Juni 2018 genehmigt.
Kontakt
Bürgergemeinde Risch
Allrütiweg 9
6343 Rotkreuz
041 790 26 42